Sappeurcorps-Eckum
Sappeurcorps-Eckum

Satzung des Sappeurcorps-Eckum 1982

§ 1 Zweck, Name, Sitz und Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen "Sappeurcorps Eckum". Sitz des Zuges ist die Gemeinde Rommerskirchen Ortsteil Eckum. Der Verein ist zum Zwecke der Brauchtumspflege im Jahre 1982 gegründet worden. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft
Vorraussetzung für den Eintritt in den Zug ist ein Aufnahmeantrag an den Zugführer oder dessen Stellvertreter. Der Antragsteller verpflichtet sich die Satzungsbestimmungen einzuhalten. Eine ordentliche Versammlung des Zuges entscheidet mit 2/3 Mehrheit über die Aufnahme. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, schriftliche Austrittserklärung und Ausschließung. Die Ausschließung ist zulässig, wenn das Mietglied schuldhaft in grober Weise die Interessen des Zuges verletzt. Über den Ausschluss entscheidet eine ordentliche Versammlung. Ein Mitglied hat nach Beendigung der Mitgliedschaft keine Ansprüche auf das Vereinsvermögen.
§ 3 Der Vorstand
Die Geschäfte des Zuges werden von dem Vorstand geführt, der aus dem Zugführer und dem Kassierer besteht. Bei Verhinderung des Zugführers wird dieser vom Kassierer vertreten. Die Mitglieder des Vorstandes werden auf die Dauer von 5 Jahren auf einer Versammlung gewählt. Der Vorstand bleibt jedoch solange im Amt, bis ein neuer gewählt ist.
§ 4 Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung des Zuges findet vier mal jährlich statt. Die Versammlung beschließt insbesondere über:
1.Die Festsetzung der Beiträge
2.Die Wahl und Abberufung von Vorstandsmitgliedern
3.Den Ausschluss von Mitgliedern
4.Die Aufnahme von Mitgliedern
5.Die Auflösung des Zuges und die Verwendung des Zugvermögens
§ 5 Auflösung des Zuges
Die Auflösung des Zuges bedarf des Beschlusses der Mitgliederver- sammlung mit einer 3/4 Mehrheit der erschienenen Mitglieder.

 

 

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